Meine logopädischen Behandlungen
Behandlungen finden grundsätzlich in den dafür zugelassenen Räumen meiner Praxis statt. Falls der ausstellende Arzt für die Therapie einen Hausbesuch verordnet, werden auch Hausbesuche durchgeführt. Da mir Transparenz und Ihr Wohlbefinden sehr am Herzen liegen, möchte ich Ihnen im folgenden grob den Ablauf der logopädischen Therapien skizzieren: Ich beginne im Erstgespräch mit einer
Anamnese. Zu Beginn werden Ihnen gezielte Fragen zu Ihrer Vorgeschichte gestellt, um ein möglichst umfassendes Bild mit allen wichtigen Informationen zu erhalten.
Auf Basis dieser Informationen und der logopädischen Erfahrung wird eine Diagnostik mit dazugehöriger Befunderhebung erstellt. In ihr werden die Ziele der Behandlung definiert, die dann in der folgenden Therapie mit Ihnen vertieft werden. Am Ende der Therapie wird versucht, mit Ihnen Wege zu erarbeiten, wie Sie das in der Therapie Erlernte in Ihren Alltag übernehmen können. Falls von der Krankenkasse oder Ihrem behandelnden Arzt gewünscht, folgt zuguterletzt noch eine Verlaufs- oder Abschlussdiagnostik, in der beurteilt wird, ob die gemeinsam gesteckten Ziele auch wirklich erreicht wurden.
Zu unserem ersten Termin
bringen Sie bitte eine gültige Heilmittelverordnung für Logopädie mit.
Sollten Sie Berichte von anderen Therapeuten, Ärzten oder Rehabilitationskliniken besitzen, möchte ich Sie bitten, diese zu unserem ersten Gespräch ebenfalls mitzubringen. Möglicherweise befinden sich in diesen Berichten nützliche Informationen, die bei Ihrer Therapie unbedingt berücksichtigt werden sollten. Natürlich sind mir auch Wünsche und Anregungen Ihrerseits willkommen, in denen Sie mir sagen, was Sie sich von unserer Therapie erhoffen und welche Ziele Sie erreichen wollen. Die größten Erfolge werden wir meistern können, wenn wir diese Ziele gemeinsam festlegen.
Therapiekosten
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Kosten für eine logopädische Therapie die gesetzliche Krankenkasse. Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,- € pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten tragen. Wenn Sie von der Rezeptgebühr befreit sind, bitte ich Sie, mir dies zu Beginn unserer Therapie durch Vorlage Ihres Befreiungsausweises zu belegen.
Bei Privatpatienten werden die Behandlungskosten normalerweise von der Krankenkasse übernommen, allerdings kann sich die Höhe der Kostenübernahme von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden. Sie erhalten von mir zu Beginn unserer Therapie eine Patientenvereinbarung, welche Sie zur Bestätigung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.